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Grundsätze festlegen für islamische Religionslehrer
Gut drei Millionen
Muslime der unterschiedlichsten Glaubensrichtungen leben in Deutschland.
Doch bisher ist der Islam in das vorhandene Religionsverfassungsrecht
kaum integriert. Die Konflikte reichen vom Schächten über das Kopftuchverbot in der
Schule bis hin zur Frage, wie islamischer Religionsunterricht aussehen sollte.
Letzteres ist Thema eines gemeinsamen Projektes der Rechtswissenschaftler Prof.
Dr. Janbernd Oebbecke und Prof. Dr. Bodo Pieroth sowie des Islamwissenschaftlers
Prof. Muhammad Kalisch von der Universität Münster. Sie erhalten
in den kommenden Jahren rund 230.000 Euro im Rahmen des NRW-Programmes "Geisteswissenschaften
gestalten Zukunftsperspektiven".
Münster ist ein idealer Standort für dieses Projekt, da hier am Zentrum
für Religiöse Studien bundesweit einmalig Lehrer für den islamischen
Religionsunterricht ausgebildet werden. "Bisher haben wir die Rahmenbedingungen
nur ad hoc festgelegt, da es anders als mit den christlichen Kirchen keinen Staatsvertrag
gibt", erläutert Oebbecke. "Jetzt haben wir die Chance, offene
Fragen dauerhaft zu regeln". Dazu gehören beispielsweise die Fragen,
wie die muslimischen Verbände eingebunden werden, welche Inhalte vermittelt
werden sollen und wie sehr der Staat Einfluss nehmen darf.
Prof. Kalisch wird sich mit der Vielfalt des Islam im Religionsunterricht beschäftigen.
Bisher spielten Gemeinsamkeiten und Unterschiede beispielsweise zwischen Sunniten
und Schiiten keine Rolle in der Diskussion innerhalb der islamischen Verbände.
Dabei sei es notwendig, sie angemessen herauszuarbeiten und darzustellen, damit
Muslime aller Glaubensrichtungen einen gemeinsamen Religionsunterricht akzeptieren
können, so Kalisch vom Zentrum für Religiöse Studien.
Einzelne Richtungen im Islam vertreten Positionen, die nicht mit dem deutschen
Recht in Einklang stehen. Ein Beispiel dafür ist das Strafensystem der Scharia,
ein anderes die Stellung der Frau im Islam. Der Verwaltungsrechtler Oebbecke
wird deswegen untersuchen, wo die inhaltlichen Grenzen des Islamunterrichts liegen
und in wie weit der Staat in den Religionsunterricht eingreifen darf. Interessant
ist dieser Ansatz nicht nur in Hinblick auf den islamischen Relgionsunterricht
- das Projekt von Oebbecke liefert zugleich eine Grundlage für den Umgang
mit anderen Bekenntnissen. Ähnliche Fragen könnten sich beispielsweise
im Zusammenhang mit dem Hinduismus hinsichtlich des Kastenwesens stellen.
Prof. Pieroth vom Lehrstuhl für öffentliches Recht untersucht, wie
die Ausbildung der Religionslehrer an die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen
ist. Unbestritten ist, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft darüber
bestimmt, wer Lehrer werden darf. Anders als bei den christlichen Kirchen gibt
es im Islam keinen zentralen Ansprechpartner, mit dem ein Staatskirchenvertrag
abgeschlossen werden kann. Pieroth will nun in den einschlägigen Gesetzen
und Vorschriften jene Elemente herausarbeiten, die verfassungsrechtlich unabdingbar
sind und welche Aspekte der bisherigen Religionslehrerausbildung auf den Islam übertragen
werden können.
Zusammengeführt werden die Aktivitäten im "Forum islamischer Religionsunterricht".
Zwei Fachtagungen sind bereits geplant, ebenso wie eine Vortragsreihe, bei der
jeweils die islamischen Verbände in Deutschland einbezogen werden. Eine
Internetplattform, auf der unter anderem auf eine umfangreiche Datenbank zurückgegriffen
werden kann, die am Kommunalwissenschaftlichen Institut gesammelt worden ist,
soll demnächst frei geschaltet werden.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft