Aus unserer Satzung:
§ 8 Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
- Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts;
- Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern.
die komplette Satzung

Wir über uns
der Fachverbands-Vorstand
Der Fachverband evangelischer Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Baden e.V.
sucht immer wieder das Gespräch zu aktuellen, den Religionsunterricht und die Religionslehrerschaft betreffende Themen mit Institutionen und Verbänden:






Alle Fragen des Dienstrechts der angestellten Religionslehrerinnen und Religionslehrer im kirchlichen Dienst werden
durch die
Dieses Schreiben von 1961 als Einladung zur Vorstandswahl der „Fachgemeinschaft hauptamtlicher evangelischer Religionslehrer Nordbaden“ ist so etwas wie die Gründungsurkunde unseres Fachverbandes.
Die ebenfalls 1961 formulierte Geschäftsordnung wurde später durch die - mehrfach geänderte - Satzung unseres Verbandes ersetzt.