Archiv

AEED-Positionspapier zum Religionsunterricht

Ein freiheitliches, ganzheitliches, auf Verantwortung setzendes Bildungsverständnis braucht den Religionsunterricht

Die ständige Umbruchssituation im deutschen Schulwesen bedeutet für alle Unterrichtsfächer eine Herausforderung. Durch die Autonomie der Schulen, durch Schulprogramm, Schulcurriculum, Profiloberstufe und verkürzte Schulzeit kämpfen die Unterrichtsfächer einerseits darum, die Grundlagen ihres Faches zu sichern, andererseits den Schwerpunktsetzungen der Schule gerecht zu werden. Dass Fächer bei der Umsetzung der Stundentafel dadurch zueinander auch in Konkurrenz geraten, ist kaum zu vermeiden. Die sog. „weichen“ Unterrichtsfächer wie Kunst, Musik und Sport, aber auch Religion, Ethik und Philosophie sind davon in besonderem Maße betroffen, selbst dann, wenn deren außerordentliche Bedeutung für eine freiheitliche, ganzheitliche und auf Verantwortung setzende Bildung nicht verkannt wird.

 Dem Religionsunterricht kommt zusätzlich eine besondere Bedeutung zu, da er in den individuellen Grundrechten verankert ist (vgl. Art. 4 und Art. 7 GG).
Die AEED möchte in dieser Situation mit ihrem Aufruf an die Bedeutung des Religionsunterrichts mit Nachdruck erinnern und seine Ermöglichung auf allen Klassenstufen anmahnen. Es darf nicht sein, dass der Religionsunterricht im praktischen Schulalltag be- bzw. verhindert oder gar „ausgetrocknet“ wird.

 In einer durch Traditionsabbrüche, Unsicherheiten und Unübersichtlichkeit gekennzeichneten Zeit stellen sich vermehrt Fragen nach Werten, Lebenssinn und Orientierungshilfen. Gegen rein pragmatische Lebensorientierung oder  ausschließlich rationale Selbst- und Weltdeutungskonzepte erheben sich Zweifel.

Im Erfahrungshorizont der Schüler nimmt der Religionsunterricht die Frage nach dem Sinn des Lebens, nach Wahrheit, nach Gerechtigkeit, nach Werten und Normen für verantwortliches Handeln auf. Er führt zur Auseinandersetzung mit den verschiedenen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen, die unser Leben heute beeinflussen. Er setzt dabei voraus, dass in religiösen Traditionen und lebendigen Glaubensüberzeugungen Möglichkeiten der Selbst- und Weltdeutung sowie Aufforderungen zu verantwortlichem Handeln angelegt sind, die die Selbstfindung und Handlungsfähigkeit des Menschen zu fördern vermögen. In unserem Kulturbereich kommt der Beschäftigung mit den Überlieferungen und Aussagen des christlichen Glaubens und theologischen Denkens besondere Bedeutung zu: Unsere Kultur ist wesentlich christlich geprägt, Selbstverständnis und Handeln von Einzelnen und Gruppen sind vielfach christlich begründet und die Kirchen sind gesellschaftlich und politisch wirksame Größen. 

Religionsmündigkeit und religiöse Kompetenz sind für die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler wichtig; sie sind notwendig für den Bildungsauftrag der Schule und für einen kritischen und konstruktiven Dialog.

Die AEED fordert die bildungspolitisch verantwortlichen Kräfte auf, ihre eigenen Ansprüche an die Schule ernst zu nehmen, die sachlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, so dass Bildung nicht auf Ausbildung reduziert wird. Die Verbände evangelischer Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind zu konstruktiver Zusammenarbeit bereit. Der Religionsunterricht muss um der Schülerinnen und Schüler und der Gesellschaft willen seinen festen Platz in der Schule haben.

 

AEED-Vorstand

Goslar, 11. November 2011

 

Der Fachverband lädt zur Mitarbeit ein:
DIE MITGLIEDER­VERSAMMLUNG
      wählt den Vorstand, erteilt Arbeitsaufträge, entscheidet über Anträge.
DER VORSTAND
      ist Gesprächspartner bei den für den Religionsunterricht wichtigen kirchlichen und staatlichen Institutionen, Parteien und Verbänden.
DIE ZEITSCHRIFT entwurf
      bietet religionspädagogische Mitteilungen, Materialien und Handreichungen für den Religionsunterricht.

Aus unserer Satzung

§ 2 Zweck des Verbands
(1) Der Verband unterstützt die evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer in ihrer Arbeit. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
  1. Vertretung ihrer Interessen bei kirchlichen, staatlichen und kommunalen Stellen und in der Öffentlichkeit; insbesondere Mitwirkung bei
    • Entwicklung und Konkretisierung religionspädagogischer Zielvorstellungen,
    • Fort- und Weiterbildung,
    • beruflicher und dienstrechtlicher Sicherung der Mitglieder.
  2. Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden in Belangen des Religionsunterrichts
  3. Förderung kollegialer Verbindungen innerhalb der Religionslehrerschaft.
die komplette Satzung

        Seite drucken

        Startseite

Fachverband
Fachverband evang. Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Baden e.V.