Fachverband intern

 

Vorstand des Fachverband im Gespräch mit dem Referat IV am 10.11.2014

Folgende Themen wurden während des Gesprächs erörtert:

Entwicklung der Schülerzahlen u.a.
• Die Prognose „Rückentwicklung bis 2030 ca. 20%“ hat sich nicht bewahrheitet. Das Land hat eine neue Berechnung in Auftrag gegeben. Der Verlust an evangelischen Schüler/innen beläuft sich auf ca. 3% (Rheinschiene, Heidelberg, Freiburg, Konstanz); In Pforzheim und Mannheim wird die Abnahme größer sein.
• Es nahmen ca. 199.000 Schüler/innen am Unterricht teil, davon waren 173.690 evangelisch. (Im zurückliegenden Jahr war die Anzahl der Taufen rückläufig.)
• Mindestgruppengröße im RU sind weiterhin 8 Schüler/innen.
• Der Schulversuch Islam-Unterricht wird moderat ausgeweitet, an bis zu 100 Schulen; nicht Gymnasium und Berufsschule
• Im Durchschnitt werden 43% des Unterrichts von kirchlichen Religionslehrer/innen geleistet, in Berufsschulen sind es 52%, in Realschulen weniger als 33%.
• Großer Pensionierungsschub in ca. 8 Jahren.

Binnendifferenzierung / Inklusion u.a.
• Fortbildungen für kirchliche Mitarbeiter/innen geplant: 2014/2015: kirchl. Lehrkräfte / Gemeinde – Qualifizierung zu Inklusionsberater/innen in den Kirchenbezirken, Zeitaufwand: 4 WE + 5 Studientage
Poolstundenregelung mit dem Land – was hat sich bewegt?
Neue Verträge über Ersatzleistungen berücksichtigen die Poolstunden nicht. Es herrscht eher Skepsis bei der Poolstunden-Regelung. Evtl. besteht die Möglichkeit, dies bei Gemeinschaftsschulen im Ganztagesangebot zur Anrechnung zu bringen.
• Vergütung über „Überstundenregelung“: Praktikanten-Betreuung 0,5-Stunde, ebenso Mentorat und Personalrat

Altersermäßigung
Bestandsschutz ist gewährleistet.
Deputatsermäßigung bei zwei Schulen, wie in Württemberg, ist nicht leistbar, da die meisten kirchlichen Religionslehrer/innen an mindestens zwei Schulen unterrichten.
Herr Schneider-Harpprecht regt an, dieses Anliegen in den Diakonie- und Bildungsausschuss einzubringen.
 
 
 

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