Fachverband intern

 
              16.04.2011
Antwort des EOK
auf das Votum des Fachverbandes zur geplanten Übernahme
des EKD-Pfarrdienstgesetzes


Prof. Dr. Schneider-Harpprecht hat dem Fachverband auf das Votum der außerordentlichen Mitgliederversammlung geantwortet. Leider können wir Ihnen nicht das ganze Antwortschreiben zusenden. Einen Abschnitt hat Herr Dr. Schneider-Harpprecht nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

Der Vorstand des Fachverbands wird in den nächsten Tagen in einem Schreiben an Herrn Prof. Dr. Schneider-Harpprecht die Forderung der Mitgliederversammlung bekräftigen, künftig auf Durchführungsbestimmungen hinsichtlich des § 25.4 zu verzichten. Sollte der EOK dessen ungeachtet an Durchführungsbestimmungen festhalten, bieten wir unsere Gesprächsbereitschaft unter den im verabschiedeten Votum genannten Kriterien an. Wir werden Sie informieren, sobald sich in dieser Sache Weiteres ergibt.

Inhaltlich teilt Prof. Dr. Schneider-Harpprecht in seinem Antwortschreiben an den Fachverband mit, dass er das Kollegium des EOK bitten wird, die Durchführungsbestimmungen zu §107,2 PfDG außer Kraft zu setzen, wenn der Beschluss der Landessynode zur Übernahme des EKD Pfarrdienstgesetzes vorliegt. Weiterhin wird Dr. Schneider-Harpprecht die Gesichtspunkte des Votums, die bei der Anweisung von Vertretungsdiensten und über den eigenen Aufgabenbereich hinausgehenden Dienste für alle Pfarrerinnen und Pfarrer gelten sollen, dem Rechtsreferat zur Berücksichtigung vorlegen und die Umsetzung von § 25,4 PfDG.EKD im Gespräch mit allen Pfarrerinnen und Pfarrern in allen Berufsgruppen klären.

Dr. Schneider-Harpprecht sowie das Kollegium des EOK bedauern, dass es zu einer Vertrauenskrise gekommen ist. Eine Abwertung einer einzelnen Berufsgruppe sei niemals Absicht gewesen. Es sei den kirchenleitenden Gremien deutlich geworden, dass die weiteren Schritte im Gespräch aller Beteiligten erarbeitet werden sollen.

Dr. Schneider-Harpprecht möchte nicht auf Regelungen zum §25,4 verzichten, die zu Verabredungen über Art, Umfang und Dauer der wahrgenommenen Aufgaben getroffen werden. Er hofft, dass "die künftigen Gespräche zu einem Einvernehmen darüber führen werden, in welcher Form solche Verabredungen getroffen werden."

 

 
 
Der Fachverband lädt zur Mitarbeit ein:
DIE MITGLIEDER­VERSAMMLUNG
      wählt den Vorstand, erteilt Arbeitsaufträge, entscheidet über Anträge.
DER VORSTAND
      ist Gesprächspartner bei den für den Religionsunterricht wichtigen kirchlichen und staatlichen Institutionen, Parteien und Verbänden.
DIE ZEITSCHRIFT entwurf
      bietet religionspädagogische Mitteilungen, Materialien und Handreichungen für den Religionsunterricht.

Aus unserer Satzung

§ 2 Zweck des Verbands
(1) Der Verband unterstützt die evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer in ihrer Arbeit. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
  1. Vertretung ihrer Interessen bei kirchlichen, staatlichen und kommunalen Stellen und in der Öffentlichkeit; insbesondere Mitwirkung bei
    • Entwicklung und Konkretisierung religionspädagogischer Zielvorstellungen,
    • Fort- und Weiterbildung,
    • beruflicher und dienstrechtlicher Sicherung der Mitglieder.
  2. Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden in Belangen des Religionsunterrichts
  3. Förderung kollegialer Verbindungen innerhalb der Religionslehrerschaft.
die komplette Satzung
 

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