Fachverband intern

 

Vorstand des Fachverband im Gespräch mit dem Referat IV

am 26.03.2014
    TeilnehmerInnen:
Herr Prof. Schneider-Harpprecht, Frau Jestadt und Herr Kuhn seitens des EOK
Frau Bahret, Frau Bischoff und Herr Lötz vom Fachverband (FV)

Wir dankten dem Ref. IV für die finanzielle Unterstützung unserer Verbandsarbeit.

Ein aktuelles Thema war natürlich der neue Bildungsplan. Nachdem die „sexuelle Vielfalt“ in den Leitprinzipien für viel Unruhe und Missverständnisse gesorgt hat, werden die Leitprinzipien erneut überarbeitet. Allerdings wird der RU-Bildungsplan nicht unter diese Leitprinzipien gestellt werden. Auch wäre etwas mehr Zeit für die Umsetzung für alle Beteiligten wünschenswert.

Der FV informierte das Referat IV über das Vorhaben, sich in einem Schreiben, das gemeinsam mit der Fachgemeinschaft Württemberg verfasst werden wird, an Herrn Minister Stoch zu wenden. Es soll auf das Problem der Bezahlung der von kirchlichen Religionslehrer/innen zusätzlich erbrachten Stunden, wie z.B. SMV, AG-Angebote und Projektleitung, die nicht als Poolstunden abgerechnet werden können, hinweisen und um eine Lösung nachsuchen. Das Referat IV unterstützt dieses Anliegen, dass ein Abrechnungsmodus zwischen Land und Kirche gefunden wird.

Unser Unverständnis und Unmut weckte die Entscheidung des EOK, die Landesregelung zu übernehmen, wonach allen nach dem 31.08.1956 Geborenen die Altersermäßigung von einer Deputatsstunde um zwei Jahre verschoben wird. Lediglich die Lehrer/innen, die schon in Genuss dieser Ermäßigung gekommen sind, werden, anders als bei der Landesregelung, die Reduzierung behalten können. Dennoch: Wieder einmal sind es die angestellten Religionslehrer/innen, die belastet werden: hohe Deputate (bis zu 27 Wo. Std) bei einer Lebensarbeitszeit von mittlerweile 67 Jahren, an zwei oder mehreren Schulen tätig, oft auch an unterschiedlichen Schultypen, über das Regeldeputat hinaus vielfältig in den jeweiligen Schulalltag eingebunden. Dies scheint bei der Verabschiedung der Übernahme der Landesregelung durch das Kollegium allerdings keine Rolle gespielt zu haben. Der FV bedauert, dass bei solch gravierenden Entscheidungen der Informationsfluss nur unzureichend funktioniert.

Im Hinblick auf die Belastung der Religionslehrer/innen wird sich der FV informieren, wie die anderen Landeskirchen mit dem Problem der Mehrbelastung (mehrere Schulen, Regeldeputat) umgehen und die Ergebnisse bei einem nächsten Gespräch im Herbst vortragen.
Die Zukunft des RU beschäftigte abschließend die Gesprächsrunde. Die vom Landesamt für Statistik vorgegebenen Schülerzahlen zeigen eine große Schwankung zwischen ländlichem und städtischem Raum. Neben überlegtem Wirtschaften und Kalkulieren bei Neueinstellungen, ist die Durchlässigkeit von Gemeinde- und Schulstellen durchaus verbesserungswürdig. Zudem müssen, im Blick auf die Zukunft, die Religionslehrer/innen flexibler in ihrem Einsatz sein und auch größere Arbeitsradien in Kauf nehmen. Darüber hinaus hofft man, dass die regionale Schulentwicklung auf Dauer bessere Anstellungsverhältnisse sichert. Nach wie vor aber gilt: Kirchlicher RU ist dort stabil, wo er gut ist.    
  • reli - da geht was!
  • reli - genau meins!
  • Karte
Diese Karten können bei der Vorsitzenden, Frau Bahret, bestellt werden.

 

 
 
Der Fachverband lädt zur Mitarbeit ein:
DIE MITGLIEDER­VERSAMMLUNG
      wählt den Vorstand, erteilt Arbeitsaufträge, entscheidet über Anträge.
DER VORSTAND
      ist Gesprächspartner bei den für den Religionsunterricht wichtigen kirchlichen und staatlichen Institutionen, Parteien und Verbänden.
DIE ZEITSCHRIFT entwurf
      bietet religionspädagogische Mitteilungen, Materialien und Handreichungen für den Religionsunterricht.

Aus unserer Satzung

§ 2 Zweck des Verbands
(1) Der Verband unterstützt die evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer in ihrer Arbeit. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
  1. Vertretung ihrer Interessen bei kirchlichen, staatlichen und kommunalen Stellen und in der Öffentlichkeit; insbesondere Mitwirkung bei
    • Entwicklung und Konkretisierung religionspädagogischer Zielvorstellungen,
    • Fort- und Weiterbildung,
    • beruflicher und dienstrechtlicher Sicherung der Mitglieder.
  2. Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden in Belangen des Religionsunterrichts
  3. Förderung kollegialer Verbindungen innerhalb der Religionslehrerschaft.
die komplette Satzung
 

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