•     17.05.2022

Rechtsgutachten gibt grünes Licht für

gemeinsamen christlichen Religionsunterricht in Niedersachsen

ReligionsunterrichtDie evangelischen Kirchen und katholischen Bistümer in Niedersachsen haben vor einem Jahr den Vorschlag zur Diskussion gestellt, den evangelischen und katholischen Religionsunterricht zu einem gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht weiterzuentwickeln. Im Zuge des seitdem laufenden Beratungsprozesses wurde Prof. Dr. Ralf Poscher, Freiburg i.Br., beauftragt, ein juristisches Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Vorhabens zu erstellen. In dem nun vorliegenden Gutachten werden Kriterien beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein christlicher Religionsunterricht in Niedersachsen gestaltet werden kann. Es konstatiert, dass „in Niedersachsen […] sowohl die organisatorischen wie auch die personellen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einführung eines gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterrichts gegeben“ sind.
„Mit dem Gutachten sind wir einen entscheidenden Schritt weiter. Es bildet für die anstehenden Entscheidungsprozesse eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage. Wir sind zuversichtlich, dass wir in naher Zukunft mit den Expert*innen in konzeptionelle Überlegungen einsteigen können“, so Dr. Kerstin Gäfgen-Track, Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Das Gutachten soll in den nächsten Monaten intensiv beraten werden.
Unter religionsunterricht-in-niedersachsen.de/christlicherRU finden Sie das Gutachten zum Download und weitere Informationen zum gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht.

Quelle: Pressemeldung der Hannoverschen Landeskirche


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