
- 02.08.2023
Staatsleistungen kurz erklärt
EKD-Webseite mit Infografiken
Der Staat hat den Kirchen im Laufe der Geschichte mehrfach Ländereien und anderes Vermögen entzogen. Dafür erhalten die Kirchen Ersatzleistungen, die so genannten Staatsleistungen. Dabei handelt es sich um wiederkehrende Leistungspflichten, nicht um Einmalzahlungen. Da es also um Schulden des Staates geht, finanziert jeder Steuerzahler/jede Steuerzahlerin auf diesem Weg die Kirchen mit, auch wenn die Person selbst nicht Mitglied der Kirche ist. Das ist insofern keine Besonderheit der Staatsleistungen: jeder Steuerzahler/jede Steuerzahlerin trägt auch sonst zu allen staatlichen Ausgaben und zum staatlichen Schuldendienst bei, gleich ob er/sie sich mit diesen persönlich identifiziert oder nicht.
Die Staatsleistungen fließen in die Gesamthaushalte der Kirchen ein. Dadurch werden einerseits die Kosten, besonders auch die Personalkosten, für kirchliche
Angebote wie z.B. Gottesdienste, Taufen, Beerdigungen oder Trauungen finanziert. Andererseits fließen diese Mittel in Einrichtungen und Dienste der
evangelischen Kirche, die Angebote für alle Bürger machen – unabhängig davon, ob sie der Kirche angehören oder nicht. Das gilt insbesondere in den Bereichen
Soziales, Gesundheit, Seelsorge, Jugendarbeit, Bildung und Kultur. Diese Angebote werden oftmals über Subventionen durch den Staat mitfinanziert (s.o.).
Im Grundgesetz (Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung) wird der Staat beauftragt, die laufenden
Staatsleistungen abzulösen, sie also gegen eine Entschädigung aufzuheben. Die evangelische Kirche begrüßt diese geplante Ablösung der Staatsleistungen und
beteiligt sich an den Überlegungen des Bundes, der zur Vorbereitung dieses Vorhabens ein Grundsätzegesetz erlassen muss.
weitere Informationen auf der EKD Webseite "Staatsleistungen kurz erklärt - mit Infografiken"
FAQ's zu Staatsleistungen (pdf-Datei)