
- 29.08.2021
Zwischen Freiheitsrechten, Provokation und Extremismus -
Grundrechtskollisionen in Schule und Unterricht
Die Erziehung von Schülerinnen und Schülern zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist Teil des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrags im Sinne der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Schulgesetzes für Baden-Württemberg. Grundrechte gelten jedoch auch im demokratischen Rechtsstaat nicht schrankenlos.
Soweit in der Verfassung die Einschränkbarkeit nicht bereits ausdrücklich vorgesehen ist, finden Grundrechte ihre Begrenzung in anderen Verfassungspositionen und Rechten mit Verfassungsrang. Im Grundsatz gilt dabei Immanuel Kants
bekanntes Diktum, dass die „Freiheit des Einzelnen dort endet, wo die Freiheit des Anderen beginnt“. Grundrechte und sonstige Verfassungspositionen befinden sich also in einem wechselseitigen Spannungsverhältnis und müssen im Falle einer Kollision gegeneinander abgewogen werden. Die vorliegende Broschüre hat zum Ziel, Lehrkräften in Baden-Württemberg mehr Rechtssicherheit im Umgang mit solchen Situationen zu geben, bei denen Schülerinnen und Schüler ein als problematisch angesehenes Verhalten mit einem verfassungsgemäß garantierten Grundrecht rechtfertigen. Anhand von ausgewählten Fällen, zu denen bereits Gerichtsentscheidungen vorliegen, wird die jeweilige aktuelle Rechtslage erläutert. (aus der Einleitung)
die Broschüre "Grundrechtskollisionen in Schule und Unterricht" als pdf-Datei bei km-bw.de