
- 29.09.2022
Kirchensteueranteil aus Energiepreispauschale an Bedürftige
Evangelische Landeskirche in Baden gibt Einnahmen an Bedürftige weiter
Das am 27. Mai 2022 in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz sieht u.a. die sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und
wird u.a. an Beschäftigte über die Arbeitgeber ausgezahlt. Die Energiepreispauschale ist sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Damit fällt
auch Kirchensteuer an. Diese Einnahmen will die Evangelische Kirche in Baden nicht selbst nutzen, sondern mit dem Geld Bedürftige unterstützen.
Das Geld soll über die Beratungsstellen der Diakonie in Baden an Menschen gehen, die insbesondere die hohen Energiepreise nicht mehr bezahlen können.
Dem Beschluss des Landeskirchenrats zufolge wird beim Diakonischen Werk Baden ein Fonds eingerichtet, in den die Mittel fließen sollen. Es wird mit rund zwei Millionen Euro
gerechnet. Dabei handelt es sich um den Kirchensteueranteil, der auf den staatlichen 300 Euro-Bonus je Begünstigten anfällt.
Die Evangelische Landeskirche in Baden schafft mit dem Fonds eine Überbrückungshilfe für Menschen mit akuten Energiekosten-Schulden. Er richtet sich
an Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, die nicht von staatlichen Transferleistungen profitieren. Menschen, die durch die gestiegenen
Energiepreise in Not zu geraten drohen. Antragsberechtigt sind alle Menschen, die ihren ersten Wohnsitz in Baden haben und aktuelle Nachzahlungen für
Heizung oder Strom nicht bezahlen können.
Quelle: ekiba.de