•     10.03.2023

"Lebensführung" kein Kriterium mehr für Anstellung katholischer Religionslehrkräfte

Neue Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica

Lehrerin vor SchulklasseDie neue Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica - Voraussetzung für die Erteilung katholische Religionsunterrichts - verzichtet jetzt darauf, die private Lebensführung rechtlich zu sanktionieren. (Was bisher für viele katholische Religionslehrkräfte ein großes Problem darstellte.)
In der Präambel der Ordnung werden die beiden zentralen Voraussetzungen, nämlich die Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erteilen und ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben, in ihrer Bedeutung für den Religionsunterricht erläutert. „Rechtgläubigkeit“, heißt es dort, „schließt theologisch begründete Kritik und Zweifel nicht aus. Gleichzeitig bedarf es innerhalb der weltanschaulich pluralen Gesellschaft einer glaubwürdigen Positionierung der eigenen Religiosität in dem Bewusstsein, dass es sich hierbei immer um eine lebenslange Aufgabe handelt“. Das Zeugnis christlichen Lebens zeigt sich im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und Kollegen, den Eltern, der Schulleitung und nicht zuletzt in der Mitverantwortung für die Gestaltung des Schullebens. „Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.“
      Quelle: Deutsche Bischofskonferenz
      Die komplette Musterordnung zur Missio canonica als pdf-Datei


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