Die Landessynode hat 2009 das Pfarrdienstgesetz geändert. Für Religionslehrer/Pfarrer wurde § 107 Abs. 2 neu gefasst. Sie sind jetzt „verpflichtet, Dienste in der Gemeinde wahrzunehmen.“ Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, sich in diesem Forum zum Thema auszutauschen.

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