Die Landessynode hat 2009 das Pfarrdienstgesetz geändert. Für Religionslehrer/Pfarrer wurde § 107 Abs. 2 neu gefasst. Sie sind jetzt verpflichtet, Dienste in der Gemeinde wahrzunehmen. Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, sich in diesem Forum zum Thema auszutauschen.