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     06.August 2003
Ergebnisse des Berufsgruppentages für angestellte Religionslehrerinnen und Religionslehrer
Unter dem Thema:

Innere Schulentwicklung, Bildungsstandards, Lehrplanentwicklung etc : Chance oder Jobkiller - Grenzen und Möglichkeiten - unser Beitrag?

trafen sich am Mittwoch, den 18. Juni d.J. die landeskirchlich angestellten Religionslehrerinnen und Religionslehrer zu einem Berufsgruppentag des "Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gewerkschaft Kirche und Diakonie - Regionalgruppe Baden", um die einzelnen Bereiche der "Inneren Schulentwicklung" in Baden-Württemberg genauer anzusehen und ihre Auswirkung auf die tägliche Arbeit in den Schulen näher zu betrachten.
Das Ergebnis dieses arbeitsintensiven Treffens in Karlsruhe sind folgende Forderungen:

Schulprofil darf nicht zu Deputatsgrenzen der "Ein-Fach-Lehrkräfte" führen
Nach den derzeitigen Planungen soll das Fach Religionsunterricht zu den sogenannten Hauptfächern - wie etwa Deutsch und Mathematik - zählen. Im Unterschied dazu sollen die anderen Unterrichtsfächer in "Fächerverbünden" unterrichtet werden. Gleichzeitig sollen sich die Schulen ein "Profil" geben. Erste Modelle einer Profilgebung lassen weitreichende Folgen für die "Ein-Fach-Lehrkräfte", wie etwa die landeskirchlichen Religionslehrerinnen und -lehrer ahnen:
Sollte sich die Schule ein Profil geben, welches Unterricht in den Hauptfächern nur in den ersten drei Schulstunden vorsieht, so wird das Deputat der Lehrkraft im Religionsunterricht automatisch organisationsbedingt auf maximal 15 Wochenstunden begrenzt. Bestrebungen, die Einsätze der Kolleginnen und Kollegen im Religionsunterricht auf möglichst wenige Schulen zu legen (im besten Fall: eine Schule) werden dadurch konterkariert.

Möglichkeit der Beteiligung des RU an den Fächerverbünden muss verbindlich vorgesehen werden
Um den wirklich sehr breit gefächerten Lernzielen, den vielfältigen methodischen und religionspädagogischen Ansätzen im Religionsunterricht gerecht werden zu können ist es unerlässlich, eine Beteiligung des Religionsunterrichts an den Fächerverbünden verbindlich zu ermöglichen, auch wenn der Religionsunterricht als Hauptfach zählt.

Vocations-Ausbildung darf nicht zum "Wochenendtarif" verschenkt werden
Bestrebungen, diesem Problem durch "Vocationslehrgänge im Schnelldurchlauf" zu begegnen, sind keine verantwortungsvolle Alternative. Staatliche Lehrkräfte, die sich für die Erteilung von Religionsunterricht weiterqualifizieren sollen und wollen, haben Anspruch eine fundierte theologische und religionspädagogische Weiterbildung. Kurse mit drei Wochenenden und fünf Studientagen dürften diesen Anforderungen nicht genügen.

Stundenplangestaltung muss familien- und teilzeitverträglich bleiben
Gerade Kolleginnen und Kollegen mit Teilzeitbeschäftigung müssen sich darauf verlassen können, dass sie ihren anderen Verpflichtungen wie etwa in der Familien- oder Kinderbetreuungsarbeit verlässlich nachkommen können. Ferner muss gewährleistet sein, dass die jeweiligen Unterrichtsdeputate möglichst zusammenhängend gelegt werden. Sollten dennoch "Hohlstunden" unvermeidbar sein, so müssen motivierende und arbeitsmedizinisch geeignete Arbeitsplätze in den Schulen vorgehalten werden.

Der Klassenteiler für Religionsklassen muss herabgesetzt werden
Durch den neuen Organisationserlass des Kultusministeriums ist der Klassenteiler heraufgesetzt worden. Gerade in den konfessionell getrennten Religionsklassen, die ohnehin aus Schülerinnen und Schülern von Parallelklassen zusammengesetzt sind, muss der Klassenteiler herabgesetzt werden. Vorstellbar dabei ist eine durchschnittliche Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schülern.
Besonders in Gebieten der evangelischen Diaspora gilt:

Klassenteiler muss sich auch nach regionalen Besonderheiten richten
Bei genauer Betrachtung der bisherigen Planungen drängt sich der Verdacht auf, dass die guten Ansätze und Bemühungen der inneren Schulentwicklung, wie sie beispielsweise in den Bildungsstandards konkret werden, dem Rotstift durch den Organisationserlass zum Opfer fallen.

Um die Ziele der Bildungsstandards zu erreichen, muss der Organisationserlass geändert werden.

Die Mitarbeit an der "Inneren Schulentwicklung" muss honoriert werden
Damit der Religionsunterricht nicht in das Schattendasein gedrängt wird, sind auch die kirchlichen Lehrkräfte aufgefordert, sich bei den Planungen zur Inneren Schulentwicklung zu beteiligen und aktiv einzubringen. Gegenüber Vollzeitlehrkräften bedeutet diese Beteiligung für kirchliche Lehrkräfte, die zu einem hohen Prozentsatz in Teilzeitbeschäftigungen stehen und zudem oft an mehr als einer Schule eingesetzt sind, eine wesentlich höhere Belastung. Dies muss honoriert werden.

Verbindliche Beteiligung der Betroffenen bei der Entwicklung neuer Leistungs- und Arbeitsbemessungen
Was die Umsetzung der Inneren Schulentwicklung in Zukunft alles bringen wird, kann im Augenblick noch nicht übersehen werden. Durchaus vorstellbar jedoch ist, dass die bisherige Arbeitsbemessung - Deputats-Wochenstunden - geändert werden muss. Bei der Entwicklung neuer Bemessungsgrößen sollte eine Beteiligung aller Betroffenen selbstverständlich sein.
Wolfgang Lenssen, Vorsitzender des vkm

 


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