Fachverband intern

21.10.2009

Verabschiedung des „Ruhestandes mit 67“ für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirche

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Herbstsynode liegt zur Beratung und Beschlussfassung der beschleunigte Eintritt in den Ruhestand mit 67 vor.

Der „Fachverband evangelischer Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Baden e.V.“, die berufsständische Vereinigung aller Religionsunterrichtenden in der badischen Landeskirche, mit über 40jähriger Tradition, hat sich in seiner Mitgliederversammlung am 26. September 2009 in Karlsruhe intensiv mit diesem Thema befasst und den Vorstand gebeten, Kontakt mit der Präsidentin der Landessynode sowie den Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse der Landessynode aufzunehmen und ihnen die Haltung des Fachverbandes in dieser Frage nahe zu bringen.

Der „Fachverband evangelischer Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Baden e.V.“ spricht sich gegen eine rasche Einführung des „Ruhestandes mit 67“ aus. Vielmehr votiert er, sich auch in dieser Frage – wie sonst üblich und bewährt – der Regelung und damit auch dem Einführungstempo des Landes Baden-Württemberg anzuschließen und hier keinen Sonderweg zu gehen.

Da wir vor allem eine Stimme der Basis, und damit auch der hauptamtlich im Religionsunterricht beschäftigten Pfarrerinnen und Pfarrer sind, geben wir überdies zu bedenken, dass eine rasche Einführung des „Ruhestandes mit 67“ zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den staatlichen Lehrerinnen und Lehrer führen würde: Während vom Land übernommene hauptamtliche Religionslehrerinnen und Religionslehrer (Pfarrerinnen und Pfarrer) künftig im Ruhestand sind, müssen die nicht zum Land gewechselten Kolleginnen und Kollegen weiter arbeiten.

Ferner befürchten wir aufgrund der von Prof. Joachim Bauer aus Freiburg nachgewiesenen hohen gesundheitlichen Belastung des Lehrerstandes, dass eine rasche Einführung des „Ruhestandes mit 67“ faktisch eine Rentenkürzung zur Folge hätte, wenn die Kolleginnen und Kollegen nicht bis 67 „durchhalten“ können und eine vorzeitige, aber mit Abzügen einhergehende Pensionierung beantragen müssen oder aber, dass sich der Krankenstand in den letzten Jahren vor Eintritt in den Ruhestand signifikant erhöhen wird, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen die Abzüge finanziell nicht leisten können.

So oder so aber schadet eine rasche Heraufsetzung der Pensionsgrenze allen Beteiligten.

Aus diesem Grund bittet der Fachverband darum, seine Ausführungen bei der anstehenden Entscheidung mit zu bedenken und diese auch den weiteren Ausschussmitgliedern darzulegen.

Ich wünsche Ihnen gute Beratungen sowie einen guten Verlauf der Herbstsynode!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helmut Mödritzer

1. Vorsitzender

  • reli - da geht was!
  • reli - genau meins!
  • Karte
Diese Karten können bei der Vorsitzenden, Frau Bahret, bestellt werden.

 

Der Fachverband lädt zur Mitarbeit ein:
DIE MITGLIEDER­VERSAMMLUNG
      wählt den Vorstand, erteilt Arbeitsaufträge, entscheidet über Anträge.
DER VORSTAND
      ist Gesprächspartner bei den für den Religionsunterricht wichtigen kirchlichen und staatlichen Institutionen, Parteien und Verbänden.
DIE ZEITSCHRIFT entwurf
      bietet religionspädagogische Mitteilungen, Materialien und Handreichungen für den Religionsunterricht.

Aus unserer Satzung

§ 2 Zweck des Verbands
(1) Der Verband unterstützt die evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer in ihrer Arbeit. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
  1. Vertretung ihrer Interessen bei kirchlichen, staatlichen und kommunalen Stellen und in der Öffentlichkeit; insbesondere Mitwirkung bei
    • Entwicklung und Konkretisierung religionspädagogischer Zielvorstellungen,
    • Fort- und Weiterbildung,
    • beruflicher und dienstrechtlicher Sicherung der Mitglieder.
  2. Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden in Belangen des Religionsunterrichts
  3. Förderung kollegialer Verbindungen innerhalb der Religionslehrerschaft.
die komplette Satzung

        Seite drucken

        Startseite

Fachverband
Fachverband evang. Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Baden e.V.